Kriegsverrat - Vergangenheitspolitik in Deutschland
Buchvorstellung mit Jan Korte und Dominic Heilig, Brüssel, im Herbst 2012 (Datum steht noch nicht fest)
Zeit: Herbst 2012
Ort: RLS Brüssel, 11 ave. Michel-Ange, 1000 Brüssel
Sprache: Deutsch
Einladung
„Kriegsverrat – Vergangenheitspolitik in Deutschland“ - Buchvorstellung und Empfang mit den Herausgebern Jan Korte und Dominik Heilig
Am 8. Mai 2012 jährt sich zum 67. Mal das Kriegsende im Jahr 1945. Anlass genug, an jene Soldaten zu erinnern, die sich damals dem deutschen Angriffskrieg entgegen stellten und als sog. „Kriegsverräter“ zum Tode verurteilt wurden. Es sollte bis ins Jahr 2009 dauern, bis der Bundestag nach vierjähriger Debatte ihre Rehabilitierung beschloss.
In der Debatte im Bundestag wurde einfachen Wehrmachtssoldaten, insbesondere den „Kriegsverrätern“, auch im Jahr 2009 noch offen das Recht auf Widerstand abgesprochen. Nach wie vor existieren Auffassungen, dass lediglich der Widerstand der Eliten, namentlich der des 20. Juli 1944, legitim gewesen sei. Soldaten hingegen hätten vor allem zu gehorchen.
Bis heute halten sich zudem Positionen, die an der Legende der „sauberen Wehrmacht“ und einer angeblich rechtsstaatlichen NS-Militärjustiz festhalten. Deshalb muss mit Nachdruck deutlich gemacht werden, dass die Wehrmachtsjustiz direkter Teil des national-sozialistischen Terror- und Willkürsystems war. Schon deshalb galt es, die mörderischen Kriegsverrats-Bestimmungen des Militärstrafgesetzbuches in der Fassung von 1934 als das zu kennzeichnen, was sie waren – blutiges NS-Unrecht.
Vom Klappentext
Diese Dokumentation zeigt, wie bis heute von Politikern der Bundesrepublik mit der NS-Vergangenheit umgegangen wird. Die Herausgeber, ein Bundestagsabgeordneter und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, stießen immer wieder auf die üblichen Abwehrtechniken gegen eine kritische Aufarbeitung der Vergangenheit sowie auf apologetische Positionen, die an der Legende der "sauberen Wehrmacht" und einer angeblich rechtsstaatlichen NS-Militärjustiz festhielten.
Bis 2009 wurde im Bundestag einfachen Wehrmachtssoldaten sogar offen das Recht auf Widerstand abgesprochen, besonders jenen, die wegen sogenannten Kriegsverrats zum Tode verurteilt worden waren. Nach wie vor existieren Auffassungen, dass lediglich der Widerstand der "Eliten", namentlich der des 20. Juli 1944, legitim gewesen sei. Soldaten hingegen hätten vor allem eines: zu gehorchen. Während der Debatten musste sowohl von Seiten der Wissenschaft als auch aus den Reihen der Politik mit erheblichem Nachdruck deutlich gemacht werden, dass die Wehrmachtsjustiz direkter Teil des national-sozialistischen Terror- und Willkürsystems war. Schon deshalb galt es, die mörderischen Kriegsverratsbestimmungen des Militärstrafgesetzbuches in der Fassung von 1934 als das zu kennzeichnen, was sie waren: blutiges NS-Unrecht.

>> Bericht zu einer Buchvorstellung in Berlin
Bücher
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